Damit jeder Gast einen angenehmen Aufenthalt genießen kann, gelten innerhalb unserer Räumlichkeiten die nachfolgenden Bestimmungen. Mit dem Betreten der Bar, des Außengeländes oder der Parkflächen wird dieses Hausrecht anerkannt.
§1
§1
Hausrecht
- Das Hausrecht wird durch die Geschäftsleitung sowie durch beauftragte Mitarbeiter und Manager ausgeübt.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verwehren oder diese des Geländes zu verweisen.
- Das Hausrecht gilt für die gesamte Peckerwood Bar, das Außengelände sowie sämtliche zugehörigen Parkflächen.
§2
§2
Verhalten
- Jeder Gast hat sich respektvoll gegenüber anderen Gästen und dem Personal zu verhalten.
- Beleidigungen, Belästigungen, Provokationen oder störendes Verhalten werden nicht geduldet.
- Streitigkeiten und persönliche Konflikte sind außerhalb des Geländes zu klären.
- Das Beschädigen oder Entwenden von Inventar, Dekoration oder Eigentum der Peckerwood Bar ist untersagt.
- Diskriminierung jeglicher Art wird nicht toleriert.
§3
§3
Sicherheit
- Das Mitführen von Waffen erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Das Ziehen, Vorzeigen oder Verwenden von Waffen innerhalb der Bar und auf dem gesamten Gelände ist untersagt.
- Bedrohungen, gewalttätiges Verhalten oder Gefährdung anderer Gäste führen zum sofortigen Verweis vom Gelände.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
§4
§4
Fahrzeuge
- Fahrzeuge sind ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen abzustellen.
- Burnouts, Rennen, unnötiges Hupen oder rücksichtsloses Fahrverhalten sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
- Die Peckerwood Bar übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugen oder deren Inhalt.
§5
§5
Selbstbedienung & Verantwortung
- Die Peckerwood Bar ist rund um die Uhr geöffnet und kann auch ohne anwesendes Personal genutzt werden.
- Gäste verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Räumlichkeiten und Einrichtungen.
- Das mutwillige Beschädigen oder Verschmutzen der Bar kann zum Ausschluss vom Gelände führen.
- Jeder Gast haftet für verursachte Schäden selbst.
§6
§6
Veranstaltungen
- Bei Veranstaltungen können zusätzliche Regelungen gelten.
- Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, Personen von Veranstaltungen auszuschließen.
- Der Zutritt zu geschlossenen Veranstaltungen ist ausschließlich eingeladenen Gästen gestattet.
- Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
§7
§7
Ausschluss vom Gelände
- Die Geschäftsleitung kann jederzeit Hausverbote aussprechen.
- Hausverbote können zeitlich begrenzt oder dauerhaft erteilt werden.
- Personen, die einem Hausverbot nicht nachkommen, machen sich des Hausfriedensbruchs schuldig.
- Ein Hausverbot kann auch für das gesamte Gelände der Peckerwood Bar gelten.
Unser Motto
Wir erwarten keine Perfektion, nur Respekt, Loyalität und einen vernünftigen Umgang miteinander.
Peckerwood Bar


